Kosten
Häufige Fragen (FAQ)
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wir möchten sicherstellen, dass Sie gut informiert sind und die Unterstützung bekommen, die Sie benötigen.
- Einzeltherapie (Dauer 50 min): € 130,-
- Paartherapie (Dauer 50 min): € 180,-
Auch das Erstgespräch ist kostenpflichtig.
Supervision
Selbsterfahrung für Auszubildende
- Kosten für Auszubildende: € 130,-
Behandle ich nicht:
- Peönlichkeitsstörungen
- Substanzinduzierte Süchte
Absageregelung
Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls wird das Honorar anteilig verrechnet, falls der gebuchte Termin nicht mehr vergeben werden kann.
Tarifvergünstigungen
Tarifvergünstigungen sind gegebenenfalls für alleinstehende Notstands- oder AMS-Empfänger, insofern ich über freie Plätze verfüge, möglich.
Die Clearingstelle für Psychotherapie in NÖ (Tel.: 0800 202 434) kann Ihnen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, die über vollfinanzierte Plätze für Psychotherapie verfügen, nennen.
Manche Einrichtungen verfügen über Sozialtarife (z.B. Verein PIA).
Bitte erkundigen Sie sich, an welcher Stelle Sie möglicherweise – außer den Krankenkassen – Zuschuss oder Kostenübernahme für Therapie erhalten könnten (Caritas, Jugendhilfe, AMS, Opferschutz u.a.).
Kostenzuschuss
Da meine Praxis über keine vollfinanzierten Kassenplätze verfügt, gilt Folgendes:
Beim Vorliegen einer krankheitswertigen Störung haben Sie die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch die entsprechende Krankenkasse. Die Diagnose richtet sich nach der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen der WHO, dem ICD-10. Bei Beratung und Paartherapie ist keine Refundierung möglich.
Kostenerstattungssätze der Krankenkassen pro Behandlung (Einzelsitzung)
- ÖGK: € 31,50
- BVAEB: € 42,20
- SVS-BSVG: € 45,00
- SVS-GSVG: € 45,00
- KFG OÖ: € 65,00
Die Angaben sind ohne Gewähr, die aktuellen Erstattungssätze erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung.
Was für einen Zuschuss erforderlich ist:
Noch vor der 2. Therapiestunde holen Sie eine ärztliche Bestätigung für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt. Für Behandlungen, die weniger als zehn Therapieeinheiten dauern, reichen Sie die ärztliche Bestätigung mit den von mir erhaltenen Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse ein. Dauert Ihre Behandlung länger als 10 Therapiesitzungen, stelle ich Ihnen rechtzeitig einen Antrag um Kostenzuschuss. Wie bereits erwähnt, werde ich Ihnen hierfür eine Diagnose laut ICD-10 stellen. Wichtig: Der Antrag muss spätestens 10 Tage vor der 11. Therapiesitzung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach der Bewilligung durch die Kasse reichen Sie die Honorarnoten, die Sie von mir bekommen ein und erhalten im Nachhinein Ihren Zuschuss rückerstattet.